Über 100 Jahre Erbbaurecht
Vor über 100 Jahren trat das deutsche Erbbaurechtsgesetz in Kraft. Es sollte finanziell schwächeren Bevölkerungsschichten die Möglichkeit zum Bauen geben und die Bodenspekulation bekämpfen. In Zeiten hoher Immobilienpreise ist das Erbbaurecht deshalb so aktuell wie selten. Die BERLINER STADTGÜTER GmbH wünscht dem Erbbaurecht auch für die Zukunft viel Erfolg.